Axis-Heilpraktikerschule
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Gesetzliche Voraussetzungen

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Gesetzliche Voraussetzungen für die Zulassung zur Heilpraktikerüberprüfung

Unsere Heilpraktikerausbildung bereitet Sie auf die staatliche Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz durch den Amtsarzt vor.

Unsere Heilpraktikerausbildung ist für alle Bundesländer geeignet.

Bei der Anmeldung zur Überprüfung müssen Ihrerseits folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestalter 25 Jahre,  
  • Polizeiliches Führungszeugnis,  
  • Ärztliches Attest,
  • Hauptschulabschluss

-> Diese Unterlagen benötigen Sie NICHTt für die Teilname an unserem Unterricht.
 

oben Tätigkeitsbereich

Die bestandene Überprüfung am Gesundheitsamt berechtigt zur Ausübung der Heilkunde in ganz Deutschland.
Sie dürfen dann die Berufsbezeichnung -
Heilpraktiker/in führen.
 

  Überprüfungsort 

Zuständig für Ihre Überprüfung ist i.d.R. das Gesundheitsamt an Ihrem Hauptwohnsitz.